ALLGEMEINES WIRTSCHAFTSRECHT

Wir betreuen die klassischen Kernbereiche des allgemeinen Wirtschaftsrechts. Hierzu gehören schwerpunktmäßig das nationale und internationale Vertriebsrecht, Kooperationen und Joint Ventures, der gewerbliche Rechtsschutz sowie das Kauf-, Mängelgewährleistungs- und Produkthaftungsrecht.

Vertragsgestaltend sind wir z.B. mit der Ausarbeitung von Vertragshändler-, Handelsvertreter- oder Franchiseverträgen, Kooperations- und Joint-Venture-Vereinbarungen, einschließlich der Prüfung der damit verbundenen kartellrechtlichen Aspekte, befasst. Daneben entwerfen und prüfen wir auch alle sonstigen für Unternehmen wichtigen Verträge und Vertragsbestimmungen, wie z.B. Allgemeine Einkaufs- und Verkaufsbedingungen, Lieferverträge und Bestellformulare, Entwicklungs- und Geheimhaltungsvereinbarungen sowie Leasing- und Softwareverträge.

Im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes führen wir für unsere Mandanten nationale und internationale Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen durch, beraten bei der Gestaltung von Lizenz- und Übertragungsverträgen und betreuen sie bei marken- und wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten.

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