ARBEITSRECHT

Unsere Tätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts rundet unser Angebot in der Rechtsberatung für Unternehmen ab. Hierbei vertreten wir traditionell überwiegend die Arbeitgeberseite.

Unsere arbeitsrechtliche Beratung und forensische Tätigkeit erstreckt sich dabei sowohl auf den individualrechtlichen, als auch auf den kollektivrechtlichen Bereich des Arbeitsrechts.

Schwerpunkte sind die Gestaltung von Vorstands-, Geschäftsführer- und Arbeitsverträgen, einschließlich Tantieme-, Provisions- und Bonusregelungen, die professionelle Begleitung von Abberufungen und Kündigungen einschließlich der Erstellung von Sozialplänen, die Gestaltung von Arbeitnehmerbeteiligungs-modellen die arbeitsrechtliche Beratung bei Unternehmensgründungen und -umwandlungen sowie die Verhandlungen mit Betriebsräten im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung. Schließlich vertreten wir unsere Mandanten auch in sämtlichen arbeitsgerichtlichen Verfahren, insbesondere in Kündigungsschutz- und damit zusammenhängenden Prozessen, wobei wir bereits im Vorfeld mitwirken, insbesondere bei der Ausarbeitung von Betriebsratsanhörungen, Formulierung der Kündigungen oder Vorbereitung von Aufhebungsverträgen.

WEITER