MERGERS & ACQUISITIONS

Beratung bei M&A-Prozessen, Firmenkäufen und -verkäufen, Zusammenschlüssen, Joint-Ventures und sonstigen Formen von Unternehmensbeteiligungen verstehen wir keineswegs nur als Frage des Gesellschaftsrechts. Vielmehr ist die Unterstützung in einer ganzen Reihe von weiteren Rechtsbereichen erforderlich, u.a. auf dem Gebiet des Steuer- und Finanzrechts, des Kartell-, Arbeits-, allgemeinen Vertrags- und Wirtschaftsrechts, des Immobilien- und Umweltrechts. Dies bieten wir aus einer Hand, und steuern – auf Wunsch – auch den Gesamtprozess einer M&A-Transaktion. Ein Schwerpunkt liegt dabei auch auf der Beratung bei der Veräußerung und dem Erwerb von Unternehmens-(teilen) in der Krise oder Insolvenz.

Wir betreuen insbesondere Vertragsanbahnungen, Due Dilligence-Prüfungen im Bereich Legal, Tax und Financial, sowie Verhandlung, Abschluss und Vollzug von Unternehmenskaufverträgen, auf der Basis von steueroptimierten Erwerbskonstruktionen. Für die Zeit nach dem Unternehmenserwerb stehen wir bei der Integration der neuen Unternehmensteile zur Verfügung und beraten bei Strukturmaßnahmen wie z.B. Verschmelzungen oder dem Abschluss von Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsverträgen sowie bei der Ausgestaltung der Corporate Governance. Bei Themen mit Auslandsbezug greifen wir dabei auf unser etabliertes und langjährig bewährtes Netz an Partnerkanzleien zurück.

Wir beraten sowohl strategische Investoren und Veräußerer als auch Beteiligungsgesellschaften, darüber hinaus aber auch Mitglieder des Managements bei M&A Transaktionen, sei es im Rahmen von MBI`s bzw. MBO`s, oder aber auch im Hinblick auf Haftungsgefahren bei der Einbeziehung des Managements in einen M&A-Prozess.

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