GESELLSCHAFTSRECHT

Unsere gesellschaftsrechtliche Beratung beginnt mit der Unterstützung bei der Wahl der passenden Rechtsform für unternehmerische Tätigkeit bzw. von Gestaltungsformen bei der Bündelung strategischer/finanzieller Investoren. Sie umfasst weiterhin sowohl die Gründungsphase als auch nachfolgende unternehmerische Strukturmaßnahmen, z.B. in Form von Umwandlungen, Verschmelzungen oder Ausgliederungen, sowie die Beratung bei Unternehmenskooperationen, von der schuldrechtlichen Kooperation bis zur eigenständigen Rechtspersönlichkeit in einer Joint-Venture-Gesellschaft. Selbstverständlich bieten wir jeweils auch die zugehörige steuerrechtliche Beratung an.

Wir stehen bei der Strukturierung von Aufsichtsräten bzw. Beiräten, einschließlich der Ausarbeitung von Grundsätzen für eine gute Corporate Governance, zur Seite und begleiten Gesellschafter- und Hauptversammlungen. Traditionell werden Mitglieder unserer Sozietät gerne zu Aufsichtsräten mittlerer und größerer Unternehmen berufen.

Gesellschaftsrechtliche Beratung bedeutet für uns nicht nur die Vertragsgestaltung, sondern auch die Durchsetzung der Rechte vor Gericht. Hinzu kommt die Beratung in Fragen der Haftung von Geschäftsführern bzw. Vorständen und Aufsichtsräten/Beiräten.

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