IMMOBILIENRECHT

Unser Beratungsspektrum deckt sämtliche Bereiche des Immobilienrechts ab, von der Finanzierung über den Grundstückserwerb, die Planung und Vergabe von Bauleistungen bis hin zur Vermietung und zum Verkauf. Dabei vertreten wir Bauherren, Bauträger, Architekten und Fachplaner, Projektsteuerer, Werkunternehmer und alle anderen am Bau Beteiligten.

Vertragsgestaltend sind wir beispielsweise mit der Ausarbeitung von Bauverträgen, Architekten- und Projektsteuerungsverträgen, Grundstückskaufverträgen und Gewerberaummietverträgen oder der Prüfung vom Notar bereits vorbereiteter Verträge befasst. Daneben verfügen wir über eine langjährige Erfahrung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Werklohn- und Honorarforderungen und der Geltendmachung von Baumängeln.

Im Mietrecht vertreten wir in der Regel Vermieter von Wohnungen und gewerblichen Objekten, z.B. bei Kündigungen und Räumungsklagen sowie auf allen anderen Gebieten des Mietrechts, z.B. bei Mietmängeln, Fragen zu Nebenkosten, Nachbarstreitigkeiten, Mieterhöhungen etc.

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