UNTERNEHMENSNACHFOLGE, PRIVATVERMÖGEN UND STIFTUNGSRECHT

Unternehmer und Familienunternehmen aus allen Bereichen schätzen unsere Kompetenz im Umgang mit ihren Bedürfnissen. Aus unserem über die Jahrzehnte gewachsenen Erfahrungsschatz erarbeiten wir zukunftsweisende Lösungen, die den individuellen Belangen unserer Mandanten Geltung verschaffen.

Wir beraten Unternehmer bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge in betriebswirtschaftlicher, steuerlicher und rechtlicher Hinsicht. Die rechtzeitige Initiative der Weitergabe des Unternehmens ermöglicht die Konzeption und Umsetzung unter Berücksichtigung rechtlicher und steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten.

Fehlende Nachfolger und der Wunsch nach einem gemeinnützigen Engagement bringen häufig die Stiftung als Instrument der Nachfolgegestaltung ins Spiel. Wir betreuen Stiftungen rechtlich und steuerlich sowohl bei der Gründung als auch den täglichen Herausforderungen.

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