Andrea Raffler
Rechtsanwältin seit 1993; Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 1996
Schwerpunkte:
Arbeitsrecht
Frau Raffler berät in allen Bereichen des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts. Beratungsschwerpunkte bilden die Gestaltung von Arbeits-, Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen sowie deren Aufhebung, die Vorbereitung und der Ausspruch von Kündigungen, das Aushandeln von Betriebsvereinbarungen und die Begleitung von betrieblichen Restrukturierungsmaßnahmen. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht mit langjähriger Berufserfahrung vertritt Frau Raffler arbeitsrechtliche Individualmandate bundesweit vor den Gerichten aller Instanzen. Frau Raffler referiert regelmäßig arbeitsrechtliche Themen für verschiedene Seminarveranstalter. Darüber hinaus hält sie für ihre Mandanten Schulungsveranstaltungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Beruflicher Werdegang:
- Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten München und Berlin
- Fachanwältin für Arbeitsrecht, Rechtsanwaltskammer München, 1996
- Andrea Raffler ist seit 1993 für die Kanzlei Weiss Walter Fischer-Zernin als Rechtsanwältin tätig
Veröffentlichungen:
- "Einführung und Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten", Fachanwalt Arbeitsrecht, Heft 12 Dezember 2011, 360 ff.
- "Rechtsprechung aus dem AGG aus dem Jahr 2010", Fachanwalt Arbeitsrecht, Heft 3 März 2011, 73 ff.
- "Die Transfergesellschaft als Mittel zur Sanierung eines Unternehmens in der Krise", Arbeit und Recht 2009, 384 ff.
- "Transparenzangebot und Stichtagsklausel bei Bonuszahlungen", Der Personalleiter April 2008, 97 - 128
- "Verbot der geltungserhaltenden Reduktion auch bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten?", Der Personalleiter Juni 2007, 161 - 192
- "Fristlose Kündigung wegen Bedrohung", Der Personalleiter Januar 2007, 1 - 32
- "Rentenversicherungspflicht von selbstständigen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern", Der Personalleiter Juni 2006, 161 - 192
Sprachen:
Deutsch, Englisch
Kontakt:
Tel: + 49 (89) 290 719 -20
Fax: + 49 (89) 290 719 -17
E-Mail: a.raffler@rae-weiss.de

