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Andrea Raffler
Rechtsanwältin seit 1993; Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 1996

Schwerpunkte:

Arbeitsrecht

Frau Raffler berät in allen Bereichen des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts. Beratungsschwerpunkte bilden die Gestaltung von Arbeits-, Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen sowie deren Aufhebung, die Vorbereitung und der Ausspruch von Kündigungen, das Aushandeln von Betriebsvereinbarungen und die Begleitung von betrieblichen Restrukturierungsmaßnahmen. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht mit langjähriger Berufserfahrung vertritt Frau Raffler arbeitsrechtliche Individualmandate bundesweit vor den Gerichten aller Instanzen. Frau Raffler referiert regelmäßig arbeitsrechtliche Themen für verschiedene Seminarveranstalter. Darüber hinaus hält sie für ihre Mandanten Schulungsveranstaltungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Beruflicher Werdegang:

  • Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten München und Berlin
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht, Rechtsanwaltskammer München, 1996
  • Andrea Raffler ist seit 1993 für die Kanzlei Weiss Walter Fischer-Zernin als Rechtsanwältin tätig

Veröffentlichungen:

Sprachen:

Deutsch, Englisch

Kontakt:

Tel: + 49 (89) 290 719 -20
Fax: + 49 (89) 290 719 -17
E-Mail: a.raffler@rae-weiss.de

Kontaktformular

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Aktuelle Ausgabe des report Steuern + Recht
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Wir sind der alleinige Repräsentant der JCA International für Deutschland
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