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Bank- und Kapitalmarktrecht

Im Bereich des Bankrechts sind wir sowohl forensisch als auch beratend tätig. So werden die Anwälte der Kanzlei z.B. gerne bei der Verhandlung von umfassenden Kreditverträgen konsultiert. Ein weiterer Schwerpunkt der beratenden Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts. Hier begleiten wir unsere Mandanten z.B. bei wertpapierrechtlichen Fragen und konzipieren den aufsichtsrechtlichen Erfordernissen entsprechende Unternehmensstrukturen. Hinzu kommt unsere Expertise bei Finanzierungs- und Umschuldungstransaktionen, strukturierten Übernahmen sowie die Ausarbeitung und Begleitung von Projektfinanzierungen.

Forensisch sind wir v.a. im klassischen Bankrecht (z.B. Bürgschaftsfragen, Sicherheitenverwertung, Fragen der Vorfälligkeitsentschädigung), Kapitalmarktrecht (z.B. Haftung für fehlerhafte Kapitalmarktinformationen) und im Bereich der Anlageberatungshaftung tätig.

© Weiss Walter Fischer-Zernin 2011    Impressum  |   English  |   Druckversion


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Aktuelle Ausgabe des report Steuern + Recht
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Wir sind der alleinige Repräsentant der JCA International für Deutschland
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