BEATRIX LIPPERT

Seit 1995 als Rechtsanwältin, seit 1999 als Fachanwältin für Arbeitsrecht zugelassen

Referentin für Arbeitsrecht an der Technischen Universität München( TU Munich)

Schwerpunkte:

Arbeitsrecht

Beatrix Lippert berät und begleitet Unternehmen sowie Geschäftsführer und Vorstände in allen Bereichen des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die individuelle Gestaltung von Arbeits- und Geschäftsführeranstellungsverträgen. Grenzüberschreitende Entsendung von leitenden Angestellten und die individuelle Gestaltung von Verträgen für diese Fälle, sowie arbeitsrechtliche Fallgestaltungen mit Auslandsbezug, auch im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen, bilden einen weiteren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die optimale Gestaltung der Beendigung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen, sei es durch Aufhebungsvertrag oder Kündigung. Schließlich betreut Beatrix Lippert auch die prozessuale Durchsetzung von Ansprüchen in allen Bereichen des Arbeitsrechtes.

Im kollektiven Arbeitsrecht berät und begleitet Beatrix Lippert Unternehmen bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat, insbesondere im Rahmen betrieblicher Restrukturierungsmaßnahmen, wie beispielsweise der Gestaltung von Interessenausgleichen und Sozialplänen.

Frau Lippert referiert regelmäßig über arbeitsrechtliche Themen für verschiedene Seminarveranstalter. Darüber hinaus hält sie für Mandanten In-House-Schulungen zu verschiedensten arbeitsrechtlichen Fallgestaltungen.

Beruflicher Werdegang:

  • Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München von 1989-1992,
  • Referendariat von 1992 bis 1995 im OLG-Bezirk München
  • Seit 1995 als Rechtsanwältin, seit 1999 als Fachanwältin für Arbeitsrecht zugelassen

Sprachen:

Deutsch, Englisch

Kontakt:

Tel.: + 49 (89) 290 719 -20

Fax: + 49 (89) 290 719 -17

E-Mail: b.lippert@rae-weiss.de

Downloads:

B.Lippert.vcf

Vita.pdf