INSOLVENZRECHT UND RESTRUKTURIERUNGEN

Wir beraten mit unserem Sanierungs-Team in der Krise befindliche Unternehmen, mit dem Ziel, eine Insolvenz abzuwenden. Der interdisziplinäre Ansatz durch das Zusammenspiel erfahrener Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater erlaubt es uns, speziell auf die jeweilige Krisensituation zugeschnittene Sanierungskonzepte anzubieten und deren erfolgreiche Umsetzung zu begleiten.

Lässt sich ein Insolvenzverfahren nicht vermeiden, berücksichtigen wir insbesondere auch schon im Vorfeld der Insolvenz die Möglichkeiten eines späteren Insolvenzplanverfahrens (pre-packaged plan). Unser Leistungskatalog umfasst zudem die Beratung bei der Veräußerung und dem Erwerb von Unternehmen(steilen) in der Krise oder Insolvenz.

Im Rahmen der Abwicklung von Insolvenzverfahren gewährleisten wir neben der Erstellung und Überwachung von Planrechnungen für Unternehmensfortführungen, der Erarbeitung betriebswirtschaftlicher Auswertungen sowie der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen auch die Hebung von Anfechtungspotentialen sowie die Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen Gesellschafter und Geschäftsführer.

Die vielfältigen sanierungs- und insolvenzarbeitsrechtlichen Fragestellungen, die die Sanierung eines Unternehmens mit sich bringt, werden von unseren im Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälten in enger Zusammenarbeit mit den Entscheidungsträgern im Unternehmen bearbeitet.

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