Im Bereich des Architektenrechts haben sich in den letzten Jahren einige Änderungen ergeben. So wurden mit den §§ 650 p ff. BGB spezielle gesetzliche Regelungen für Architekten- und Ingenieurverträge geschaffen, die seit dem 01.01.2018 neben den allgemeinen Vorschriften des Werkvertragsrechts in §§ 631 ff. BGB Anwendung finden. Darüber hinaus gilt ab dem 01.01.2021 eine geänderte Honorarordnung für Architekten und Ingenieurleistungen (HOAI). Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick darüber, was unter Berücksichtigung der neuen Regelungen beim Abschluss eines Architektenvertrages beachtet werden sollte.
Lesen Sie mehr hier: