Gehört zur Mietsache ein Stellplatz, wird dieser der Einfachheit halber oft zusammen mit der Wohnung oder dem Haus im selben Mietvertrag mit vermietet. Die Vorteile, die eine gesonderte Vermietung des Stellplatzes für beide Parteien bieten kann, bleiben damit ungenutzt. Meist enthält der auf die Wohnraumvermietung zugeschnittene Mietvertrag auch nicht die für Stellplätze erforderlichen Regelungen. In diesem Bericht erfahren Sie, welche Punkte bei der Vermietung von Stellplätzen berücksichtigt werden sollten.
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